a) Zahlungen sind innerhalb 8 Wochentagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen bei einem Verbrau-cher in Höhe von 5 % p.a. (fünf vom Hundert pro anno) bzw. bei einem Unternehmer in Höhe von 9 % p.a. (neun vom Hundert pro anno) über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu fordern, wobei dem Kunden jedoch gestattet ist, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht bzw. ein geringer Schaden entstanden ist.
b) Bei größeren Abschlüssen sind Abschlagszahlungen entsprechend den geliefer-ten Mengen nach Anforderung sofort zu leisten. Zurückbehaltungsrechte sind für Ab-schlagszahlungen nicht möglich.